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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen — klar und sauber.

Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer übersichtlichen, dokumentartigen Darstellung.

The German legal text remains the legally relevant version. The navigation and page summary are translated for orientation.
§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen. Alle Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen (§ 13 BGB). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit handeln.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn schriftlich bestätigt.

§ 2 Auftragserteilung

Im Auftragsschein oder Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber soll eine Durchschrift erhalten.

Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Waren zu erwerben, die für die Durchführung erforderlich sind.

Wird ein bereits rechtskräftig erteilter Auftrag vor Durchführung zurückgezogen, sind dem Auftragnehmer entstandene Kosten nach nachgewiesenem Aufwand zu erstatten.

§ 3 Kostenvoranschlag

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags. Für die Erstellung kann ein gesondertes Entgelt vereinbart werden — kommt es zur Beauftragung, werden die Kosten angerechnet.

Im Bereich Photovoltaik und Elektromobilität erhält jeder Interessent zwei kostenlose Angebote inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung, sofern erforderlich. Weitere gewünschte Angebote können nach Aufwand mit bis zu 150,00 € berechnet werden.

Angebotserstellungen mit erheblichem Mehraufwand können mit einer Pauschale von bis zu 500,00 € berechnet werden, sofern es nicht zum Auftrag kommt.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich, soweit dieser Verbraucher ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.

Verjährungsfrist: bei neuen Photovoltaikanlagen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Bei Elektroinstallationen mit überwiegend werkvertraglichem Charakter beträgt die Frist fünf Jahre.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Frist bei neu hergestellten und gebrauchten Sachen jeweils ein Jahr. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten bleiben unberührt.

§ 5 Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes bestimmt. Dieser Ausschluss gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Ausgenommen sind Ansprüche aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 6 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen oder Rechten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ist ohne Zustimmung ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber kein berechtigtes Interesse nachweist.

§ 7 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht besteht nur, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.

§ 8 Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem in seinen Besitz gelangten Gegenstand zu — auch wegen Forderungen aus früheren Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen.

Wird der Gegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von drei Monaten, entfällt die Verpflichtung zur Aufbewahrung.

Ein Monat vor Ablauf der Frist ist eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, den Gegenstand zum Verkehrswert zu veräußern.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Soweit eingefügte Ersatzteile keine wesentlichen Bestandteile werden, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen vor.

Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer den Gegenstand zum Ausbau der Teile herausverlangen. Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Auftraggeber.

§ 10 Berechnung des Auftrages

In der Berechnung sind Preise und Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert auszuweisen.

Bei Photovoltaikanlagen behält sich der Auftragnehmer die Bildung von Sammelpositionen vor.

Eine Berichtigung der Berechnung ist spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung geltend zu machen.

§ 11 Zahlung

Berechnet werden grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Ändern sich Kostenfaktoren wesentlich zwischen Vertragsschluss und Lieferzeit, ist der Auftragnehmer berechtigt, neue Preisverhandlungen zu führen.

Für Zusatzleistungen kann ein Nachtragsangebot verlangt oder erstellt werden. Erfolgt dies nicht, werden Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.

Bei Aufträgen über einen Monat Dauer können Abschlagszahlungen verlangt werden. Rechnungsbeträge sind innerhalb des Zahlungsziels in einer Summe zahlbar.

§ 12 Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Auftraggeber den Gegenstand nicht fristgemäß ab, kann eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Nach Ablauf kann anderweitig verfügt werden.

Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können 20 % des vereinbarten Preises ohne MwSt. als pauschale Entschädigung verlangt werden, sofern kein wesentlich geringerer Schaden nachweisbar ist.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

§ 13 Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

§ 14 Allgemeines

Der Auftragnehmer wird die Daten des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeiten und speichern.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, insbesondere auf ein Inkassobüro.